Wenn bei Ihrem Auszug keine Schäden Immobilie festgestellt werden und Sie Ihren Verpflichtungen als Mieter nachgekommen sind, erhalten Sie die Kaution innerhalb von vier Wochen zurück. Sind bei der Wohnungsabnahme Schäden zu bemängeln, werden die notwendigen Reparaturarbeiten mit der Kaution verrechnet.