Jeder Mieter hat die Möglichkeit, einen Umzug in eine Wohnung zu beantragen, die seiner familiären Situation entspricht. Wenn also Ihre Wohnung aufgrund einer Veränderung Ihrer familiären Situation nicht mehr angemessen ist (Anzahl Kinder, eine Behinderung, die mit dem Zugang zur Wohnung unvereinbar ist etc.), wird Ihrem Wunsch nach einem Wohnungswechsel Priorität eingeräumt. Hierfür müssen Sie das entsprechende Antragsformular, ein persönliches Schreiben und gegebenenfalls ein ärztliches Attest bei der ÖWOB einreichen. Über jeden Antrag entscheidet das Wohnungsvergabekomitee. Sollte das Komitee Ihren Antrag genehmigen, kommen Sie auf eine Warteliste. Ihnen wird dann schnellstmöglich eine angepasste Immobilie zugeteilt.In allen anderen Fällen darf erst drei Jahre nach dem Einzug in eine ÖWOB-Immobilie ein Wohnungswechsel beantragt werden.