Als Vermieterin ist die ÖWOB nicht befugt, in Streitigkeiten zwischen Nachbarn einzugreifen. Darunter fallen auch Ruhestörungen. Der erste Schritt wäre in diesem Fall, dass Sie versuchen, eine gütliche Lösung mit der betroffenen Person zu finden. Wenn der persönliche Austausch zu keinem Ergebnis führt, bitten wir Sie, mit der Polizei oder dem Friedensgericht Kontakt aufzunehmen.