Grundsätzlich müssen Sie den Technischen Dienst der ÖWOB über jeden Schaden in oder an der Wohnung informieren. Wird die ÖWOB nicht zeitnah informiert, liegt die Verantwortung für auftretende Folgeschäden bei Ihnen. Trifft Sie keine Schuld am entstandenen Schaden, übernimmt die ÖWOB die Kosten für die Reparatur. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn  übliche Abnutzung, höhere Gewalt, Überalterung oder versteckte  Gebäudeschäden die Ursachen sind. In der Regel betrifft dies Dächer, Fassaden, äußere Schreinerarbeiten, Außenanstrich sowie größere Reparaturen. Alle kleineren Reparatur- und Wartungsarbeiten tragen im Gegenzug Sie als Mieter. Dazu gehört der Unterhalt der Innenwandverkleidung, der Innenböden sowie der Vertäfelungen im Innenbereich. Aber auch die Beseitigung von Sachbeschädigungen zählt dazu. Wenn Sie Reparaturen, die in Ihren Verantwortungsbereich fallen, nicht ausführen oder nicht ausführen lassen, wird die ÖWOB diese Arbeiten zu Ihren Lasten ausführen.