Ja, Sie können im Rahmen Ihrer Mietkandidatur alle Gemeinden bzw. einzelne Ortschaften in der Deutschsprachigen Gemeinschaft angeben, in denen die ÖWOB über Immobilien verfügt. Ihre Auswahl versehen Sie mit einer Priorität (1= höchste Priorität). Das Wohnungsvergabekomitee berücksichtigt Ihre Präferenzen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Geben Sie keine Gemeinden an, in denen Sie nicht wohnen möchten.