Ja, Ihre Mietkandidatur kann von der ÖWOB in folgenden Fällen gelöscht werden:

  • Sie haben Ihren Antrag nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen, zwischen dem 1. Januar und dem 15. Februar, erneuert.
  • Sie haben ein Mietobjekt, das Ihren Auswahlkriterien entspricht und Ihnen angeboten wurde, zweimal abgelehnt. In diesem Fall wird Ihre Akte für sechs Monate gelöscht und eine erneute Eintragung als Mietkandidat ist erst nach Ablauf dieser Frist von sechs Monaten möglich.
  • Sie haben sich geweigert, die Unterlagen einzureichen, die zur Prüfung der Zulassungsbedingungen notwendig sind.
  • Es stellt sich heraus, dass die von Ihnen gemachten Angaben falsch oder unwahr sind.