Wir können keine Fristen für die Vergabe von Wohnungen nennen, da die Zuteilung von unterschiedlichen Kriterien abhängt. Dazu gehört zunächst, dass eine Wohnung in der Gemeinde bzw. Ortschaft frei wird, die Sie in Ihrer Kandidatur angegeben haben. Zudem muss die Größe der Wohnung in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl Ihrer Haushaltsmitglieder stehen. Nicht zuletzt ist Ihre Position auf der Zuteilungsliste entscheidend. In dieser Liste werden alle Bewerber nach einem Punktesystem eingestuft, welches die Dringlichkeit und die Dauer der Wohnungssuche widerspiegelt.