Jedes Jahr, zwischen dem 1. Januar und dem 15. Februar, muss Ihre Mietkandidatur erneuert werden. Hierzu schickt Ihnen die ÖWOB eine entsprechende Anfrage zur Bestätigung per Post. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, wird Ihr Antrag gelöscht. Ist Ihr Antrag jedoch nach dem 1. Juli des laufendes Jahres erfolgt und damit zum 31. Dezember nicht älter als 6 Monate, muss zunächst noch keine Erneuerung vorgenommen werden. Sie ist dann aber in den Folgejahren notwendig.