Sie können das erste Mietangebot, das Ihnen die ÖWOB unterbreitet, ohne Angabe von Gründen ablehnen. Verweigern Sie in der Folge auch einen zweiten Vorschlag, wird Ihre Mietkandidatur für sechs Monate gestrichen. Erst nach Ablauf dieser Frist von sechs Monaten können Sie erneute Ihre Mietkandidatur einreichen.