Sie dürfen nicht Eigentümer einer Immobilie sein. Zudem dürfen die zu versteuernden Einkünfte Ihres letzten verfügbaren Steuerbescheids folgende Beträge nicht überschreiten:

  • 52.800 Euro für eine Einzelperson
  • 63.900 Euro für einen Haushalt, erhöht um 3.200 Euro pro Kind zu Lasten