Als Mieter können Sie Ihren Mietvertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist per Einschreiben kündigen. Sollten Sie in ein Altenheim ziehen, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf zwei Monate. Grundsätzlich beginnt die Kündigungsfrist am 1. Tag des Monats, der auf den Versand des Einschreibens folgt. Bei einem Ableben des Mieters endet der Mietvertrag umgehend.