ICH BIN ÖWOB-MIETER
MIETVERTRAG
Wie in Ihrem Mietvertrag beschrieben, sind Sie verpflichtet:
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Ihre Miete vor dem 10. des Monats auf das Konto der ÖWOB BE32 0910 2226 8502 mit entsprechender Mitteilung zu zahlen. Bei Fragen, bitten wir Sie, eine E-Mail an mieter@owob.be zu senden.
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Ihre Wohnung mit der Sorgfalt eines ‚guten Familienvaters‘ zu bewohnen und zu benutzen.
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den Mietvertrag, die Hausordnung und die Mietercharta zu beachten (Dokumente, die Sie unterschrieben haben).
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uns über jegliche Änderung Ihrer Situation umgehend mit Hilfe von offiziellen Dokumenten zu informieren: Änderung Ihrer Telefonnummer, Ihrer Haushaltzusammensetzung, Ihrer Einkünfte, usw.
NACHBARSCHAFTSSTREITIGKEITEN
Als Vermieter sind wir nicht befugt, in Streitigkeiten zwischen Nachbarn zu intervenieren (siehe Mietvertrag – Artikel 24).
Der erste Schritt wäre eine Lösung mit der betroffenen Person zu finden.
Wenn die Diskussion zu keinem Ergebnis geführt hat, bitten wir Sie, mit der Polizei oder dem Friedensgericht Kontakt aufzunehmen.
TECHNISCHE FRAGEN
Tel. erreichbar:
Mo.-Do.: 09.00-12.00 & 13.00-16.00 Uhr
Fr.: 09.00-12.00 Uhr
TECHNISCHE FRAGEN
In folgenden Fällen steht Ihnen von Freitagmittag bis Sonntagabend ein Wochenenddienst zur Verfügung:
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Totaler Heizungsausfall
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Verstopfte Kanäle
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Schwere Sturmschäden
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NOTDIENSTNUMMER: 087/63 97 60
Alle oben nicht aufgeführten Pannen werden nicht sofort bearbeitet. Bei nicht gerechtfertigter Intervention unserer Dienste, werden die Kosten an den Mieter weiter berechnet.