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WIE KANN ICH MICH BESCHWEREN?

Die Zufriedenheit unserer Mieter und Mietkandidaten ist uns wichtig. Beschwerden nehmen wir zum Anlass uns stetig weiterzuentwickeln und zu verbessern. Das Dekret zur Festlegung verschiedener Instrumente des Informations- und Beschwerdemanagements in der Deutschsprachigen Gemeinschaft regelt die Modalitäten und gibt einen klaren Rahmen wie und wo eine Beschwerde eingereicht werden kann. 

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WANN IST EINE BESCHWERDE ZULÄSSIG?

Die Beschwerde:

  • muss schrifltich eingereicht werden;

  • enthält den Namen und die Adresse des Beschwerdeführers;

  • ist offensichtlich begründet;

  • beinhaltet die Beschreibung des Sachverhalts, der Anlass zur Beschwerde gibt;

  • enthält Fakten, die weniger als ein Jahr vor Einreichen der Beschwerde zurückliegen.

WIE REICHE ICH EINE BESCHWERDE EIN?

Beschwerden sind schriftlich einzureichen,

entweder per E-Mail an beschwerde@owob.be

oder per Einschreiben an Kahnweg 30 - 4720 KELMIS

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WAS PASSIERT NACH EINREICHEN
DER BESCHWERDE?

Nach Erhalt Ihrer Beschwerde erhalten Sie innerhalb einer gewissen Frist ein Schreiben mit einer Empfangsbestätigung und Informationen über die Zulässigkeit der Beschwerde, der Ansprechpartner und den weiteren Bearbeitungsweg der Beschwerde.

Spätestens nach 45 Kalendertagen nach Erhalt Ihrer Beschwerde erhalten Sie das Ergebnis der Untersuchung Ihrer Beschwerde.

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