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Inhaltsblock "Downloads":
Inhaltsblock "News"
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Jährliche Mietpreisberechnung bei ÖWOB
Jährlich werden die Mieten bei ÖWOB neu berechnet
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Feiertage im November
Hier finden Sie die Feiertage im November, an denen unsere Büros geschlossen sind.
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ÖWOB investiert 20 Millionen Euro in energetische Sanierung
Zukunftsorientierte Investitionen: ÖWOBs Engagement für nachhaltiges Wohnen 2022-2026
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Inhaltsblock "Akkordeon":
Akkordeon
Das ist ein Lauftext innerhalb des Akkordeons
Inhaltsblock "Cards":
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Inhaltsblock "Bildergalerie":
Inhaltsblock "Buttons":
Inhaltsblock "Ansprechpartner":
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Max Mustermann
Geschäftsführung -
Max Mustermann 2
Geschäftsführung -
Max Mustermann 3
Geschäftsführung
Inhaltsblock "Bild + Text + Mehr":
Inhaltsblock "Downloads":
Ich bin Mieter
Inhaltsblock "Infobox":
Titel der Infobox
Das Mobile Team für Kinder und Jugendliche ist ein Unterstützungsangebot, dass Kinder und Jugendliche bis 21 Jahren sowie deren Familien in schwierigen Lebenssituationen begleitet. Ziel ist es, eine aufsuchende, psy-soziale und psychiatrische Unterstützung zu bieten und die betroffenen Personen zu passenden Diensten zu orientieren.
Inhaltsblock "Formular":
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Inhaltsblock "Häufige Fragen":
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Alljährlich zum 1. Januar wird Ihre Miete aktualisiert, um den Betrag an Ihre aktuelle Einkommens- und Haushaltssituation anzupassen. Um eine korrekte Berechnung durchführen zu können, benötigt die ÖWOB unterschiedliche Dokumente von Ihnen. Diese werden meistens im Juni oder Juli angefragt. Sollten Sie die entsprechenden Dokumente nicht fristgerecht einreichen, wird Ihnen von der ÖWOB die Höchstmiete berechnet.
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Jeder Mieter hat die Möglichkeit, einen Umzug in eine Wohnung zu beantragen, die seiner familiären Situation entspricht. Wenn also Ihre Wohnung aufgrund einer Veränderung Ihrer familiären Situation nicht mehr angemessen ist (Anzahl Kinder, eine Behinderung, die mit dem Zugang zur Wohnung unvereinbar ist etc.), wird Ihrem Wunsch nach einem Wohnungswechsel Priorität eingeräumt. Hierfür müssen Sie das entsprechende Antragsformular, ein persönliches Schreiben und gegebenenfalls ein ärztliches Attest bei der ÖWOB einreichen. Über jeden Antrag entscheidet das Wohnungsvergabekomitee. Sollte das Komitee Ihren Antrag genehmigen, kommen Sie auf eine Warteliste. Ihnen wird dann schnellstmöglich eine angepasste Immobilie zugeteilt.In allen anderen Fällen darf erst drei Jahre nach dem Einzug in eine ÖWOB-Immobilie ein Wohnungswechsel beantragt werden.
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Eine kurze Anfrage mit Ihren Kontaktdaten per Brief oder E-Mail (mieter@owob.be) genügt. Die eingehenden Anfragen werden von uns chronologisch abgearbeitet. Sobald in Ihrem Viertel eine Garage frei wird, wird sie dem Mieter mit der ältesten Anfrage angeboten. Es ist also nicht die bisherige Mietdauer des Antragstellers ausschlaggebend, sondern der Zeitpunkt seiner Anfrage.
Inhaltsblock "Standorte":
Kelmis
Kahnweg 30, 4720 Kelmis
+32 (0)87/63.97.60
Sprechstunde ohne Termin: Mo.: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Eupen
Maria-Theresia-Straße 10, 4700 Eupen +32 (0)87/63.97.60 Sprechstunde ohne Termin: Do.: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
St. Vith
Mühlenbachstraße 13, 4780 St. Vith +32 (0)80/22.93.91 Sprechstunde ohne Termin: Do.: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr